Sitz der Gesellschaft
Roman Richter Immobilien GmbH
Am Anger 5
83358 Seebruck
Steuernummer: 163 / 136 / 60293
USt-IdNr.: DE257111031
Geschäftsführer: Roman Richter
Handelsregister: Amtsgericht Traunstein HR B 3789
Aufsichtsbehörde: Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung wurde durch das Landratsamt Traunstein erteilt.
Die Roman Richter Immobilien GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.
Roman Richter Immobilien GmbH behält sich vor, Inhalte und Angebote auch
ohne Vorankündigung jederzeit einzustellen. Dadurch entstehende
Schäden gehen nicht zu Lasten der Roman Richter Immobilien GmbH.
Ihre persönlichen Angaben werden ausschließlich an den Immobilien-Anbieter weitergeleitet, entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Ihre Angaben werden nicht verkauft oder unbefugt an Dritte weitergegeben.
Konzept & Design:
Tobias Bretting Marketing & Design
www.tobiasbretting.de | info@tobiasbretting.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Roman Richter Immobilien GmbH, Am Anger 5, 83358 Seebruck
Mit der Verwendung der Angebote der Roman Richter Immobilien GmbH erkennt der Nutzer die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des Angebotes gilt z.B. die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
Vorkenntnis
Ist dem Angebotsempfänger das von der Roman Richter Immobilien GmbH angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Werktagen der Roman Richter Immobilien
GmbH mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.
Entstehung des Provisionsanspruches:
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision / das
angegebene Honorar am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.
Sofern keine andere Provisionshöhe / Honrarhöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
Bei Kaufverträgen: 3% für den Käufer, 3% für den Verkäufer der Immobilie.
Bei Mietverträgen: Im privaten Bereich zwei Monatsmieten; im gewerblichen Bereich drei Monatsmieten, jeweils bezogen auf die Netto-Monatsmiete ohne Energiekosten. Angegebene
Provisionssätze können abweichen. Vorrangig und gültig ist immer die im Exposé aufgeführte Provision. Alle Provisionen jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%). Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn wenigstens ein demselben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch der
gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Dies gilt vor allem dann, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objektes in der Zwangsversteigerung erfolgt oder wenn z. B. anstatt mit dem Eigentümer mit
dem Mieter ein Vertrag als Untermietvertrag geschlossen wird.
Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der
zustande gekommenen Verträge durch uns.
Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte
abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn
die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.
Richtigkeit von Informationen
Die Roman Richter Immobilien GmbH überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit, es sei denn, die Roman Richter Immobilien GmbH wird gesondert
mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die Roman Richter Immobilien GmbH daher nicht
übernehmen. Schadensersatzansprüche sind daher uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen.
Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung
begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
Datenschutz
Siehe Datenschutzerklärung
Gerichtsstand
Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, gilt Traunstein als Gerichtsstand vereinbart.
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